Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßregelvollzug
Was sind die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßregelvollzug?
- Zum Tatzeitpunkt besteht eine krankheitswertige Störung
- Diese Krankheit/Störung steht im direkten Zusammenhang mit dem Delikt und führt zu einer erheblich verminderten oder gar aufgehobenen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
- Zukünftig sind weitere erhebliche Straftaten zu erwarten, die im Zusammenhang mit dieser Krankheit/Störung stehen
Ziele des Maßregelvollzugs
Maßregeln der Besserung und Sicherung sollen die betroffenen Patienten durch Behandlung und Betreuung befähigen, ein in die Gesellschaft eingegliedertes Leben zu führen und die Allgemeinheit vor weiteren rechtswidrigen Taten schützen.
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